AGB
NEOSCRIPTUS - Schreibservice & Bürodienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1. Januar 2011)
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden im Bereich des Schreibservice von NEOSCRIPTUS - Schreibservice & Bürodienstleistungen. Mit der Beauftragung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Der Kunde erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald der Kunde Textvorlagen, Datenträger oder sonstige Unterlagen eingereicht hat, und der Auftrag von NEOSCRIPTUS schriftlich bestätigt wurde per Email, Post oder Fax. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch NEOSCRIPTUS besteht ein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Sobald der Auftrag bestätigt wurde oder NEOSCRIPTUS auf Wunsch des Kunden mit der Auftragsausführung schon begonnen hat, erlischt das Widerrufsrecht.
3. Angebote / Preise
Die Angebote von NEOSCRIPTUS sind freibleibend. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent (19%)
NEOSCRIPTUS ist berechtigt, bei Stornierung von Aufträgen durch den Kunden bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
4. Auftragsabwicklung
Der Kunde führt sein Vorhaben in alleiniger Verantwortung durch. NEOSCRIPTUS übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis und ist nicht verantwortlich für den Inhalt der zu erstellenden Texte.
Alle Texte werden nach neuer deutscher Rechtschreibung gemäß der jeweils aktuellen Ausgabe des Duden erfasst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Lieferung
Die erledigten Aufträge werden per Post, Fax oder E-Mail versandt oder persönlich im Büro von NEOSCRIPTUS überreicht. Der Versand bzw. die elektronische übertragung erfolgen auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte übertragung, für Beschädigung oder Verlust haftet NEOSCRIPTUS nicht.
NEOSCRIPTUS ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen sind jedoch nicht auszuschließen. Wird die Frist um mehr als eine Woche überschritten, kann der Kunde durch eine formlose Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können – entbinden NEOSCRIPTUS für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt ebenfalls für Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. bei verspäteter Bereitstellung von Unterlagen). Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Dokumente nachweisbar an den Kunden abgeschickt wurden.
6. Haftung / Beanstandungen
NEOSCRIPTUS haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
NEOSCRIPTUS haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen entstanden sind.
Auch wird keinerlei Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen verursacht werden.
Innerhalb von sieben Tagen, nachdem die Unterlagen dem Kunden übergeben bzw. an ihn versandt wurden, kann dieser auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen. An den übermittelten Dokumenten darf jedoch nichts verändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Einwendung vom Kunden, so gilt der Auftrag als genehmigt und Ausgeführt.
Sind Mängel vorhanden, so ist NEOSCRIPTUS unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist dazu berechtigt, den Auftrag nach zu bessern. Ist dies nicht möglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem FAll verliert NEOSCRIPTUS sämtliche Honoraransprüche.
7. Vertraulichkeit / Datenschutz
NEOSCRIPTUS sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.
Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Dokumenten und Daten sowie der Email-Kommunikation zwischen dem Kunden und NEOSCRIPTUS, kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Hierfür übernimmt NEOSCRIPTUS keine Haftung.
8. Rechnung, Zahlungsbedingungen
NEOSCRIPTUS berechnet dem Kunden das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrages. Die Beträge sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Dauerkunden erhalten regelmäßig eine Rechnung.
Bei umfangreichen Aufträgen oder einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer kann eine Zahlung in Raten und/oder die Anzahlung einer Teilsumme vereinbart werden.
In Verzug befindliche Kunden können von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen werden, auch wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.
9. Schlussbestimmungen
Sofern eine der Bestimmungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stolberg.
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen NEOSCRIPTUS und dem Kunden, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.